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Die Akte Jan van Helsing
folgender Text stammt von Richter a.D. Wolfhard Thomas:

nebenbei: Ich bin kein Helsing Anh鄚ger, doch manches stimmt mich nachdenklich.
Auch wenn bei Helsings Bher einiges eher undifferenziert wiedergegeben wird,
so ist doch mehr wahres dran, als manche glauben wollen.

"Sehr geehrte Leser, da ich vom Autor der in dieser Anklageschrift behandelten Bher darum gebeten worden bin, m鐼hte ich Ihnen kurz
schildern, was ich mit ihm und seinem Strafverfahren Merkwdiges erlebt habe.
Die Vorgeschichte: Im Frjahr 1997 wurde ich von einer Person aus dem Ausw酺tigen Amt der Bundesrepublik gefragt, ob ich nicht
zwei Bher besorgen k霵nte, die angeblich verboten seien. Diese w酺en zwar im Buchhandel mit ISBN-Nummern gelistet, jedoch nicht lieferbar,
da ein Verkaufsverbot bestde wegen eines laufenden Verfahrens und eines Beschlagnahmebeschlusses. Da mir Pressezensur nur als Relikt
vergangener Zeiten bekannt war, wurde ich neugierig und versuchte engagiert, etwas er die Hintergrde zuerfahren. Es war mir absolut
unverst鄚dlich, daheutzutage zeit- und geschichtskritische Literatur immer noch mit beh顤dlicher Unterstzung unter den Teppich gekehrt
werden kann. So fragte ich in verschiedenen Buchhandlungen in Bonn, St. Augustin, K闤n und Frankfurt sowie bei diversen Grossisten nach, was
es denn mit diesen Bhern auf sich habe. Mal hiees, Katholiken h酹ten sich aufbegehrt, ein anderes mal, eine XXXXX Gemeinde habe den
Vertrieb unterbunden oder lapidar, daein Rechtsverfahren anh鄚gig sei. Alles mir zu dubiose Geschichten. Daher notierte ich mir die Tee
lefonnummer des Verlegers und fragte dort nach. Herr Ewert schilderte mir w鄣rend eines l鄚geren Gespr踄hs die unglaubliche Geschichte der
"verbotenen Bher". Aufgrund meiner T酹igkeit als Richter fa腷e Herr Ewert Vertrauen und vermittelte einen direkten Kontakt zu Herrn van
Helsing. Von diesem erhielt ich dann zwei Wochen sp酹er neben der kompletten Anklageschrift der StA Mannheim mehrere hundert Seiten der
noch weitaus dickeren Ermittlungsakte der StA (soweit diese seinen Anw鄟ten zur Akteneinsicht herausgegeben worden waren) sowie etliche
Schreiben seiner Anw鄟te. Aufgrund guter Beziehungen zu anderen Beh顤den erhielt ich die beiden Bher von Herrn van Helsing sp酹er durch
einen Kontakt zur UNO, wobei mehrere hochrangige Mitglieder dieselbigen zu hunderten gekauft hatten, bevor sie beschlagnahmt wurden und sie
nun an viele Interessierte unter der Hand weitergaben. Nach Erhalt hatte ich sie zuerst den Herrschaften aus dem Ausw酺tigen Amt und sp酹er
meiner Mutter (Germanistin und Lehrerin) zur Einsicht erlassen und habe selbst tagelang die Anklage- und Verfahrensakten studiert. In meiner
Anwesenheit kam es dann am 14.5.1997 zu einem Treffen von vier Akademikern mit Herrn van Helsing, wobei er in dem sechsstdigen
Gespr踄h alle diese Herren mit einem ausgesprochen pr鉺isen Wissen zur 鄟teren und neueren Geschichte erzeugte, wie diese bisher so noch
nicht aufbereitet und in ersichtliche Zusammenh鄚ge gesetzt worden war, noch selbst gebildeten Menschen gel酳fig ist und offenbar gezielt
unterdrkt wurde und wird. Am darauf folgenden Tag war Herr van Helsing in die iranische Botschaft eingeladen, wo man ihn zu seinen Bhern
befragen wollte. Bei seinem Treffen, so erfuhr ich sp酹er, kamen sie auch auf das Urteil im Mykonos-Prozezu sprechen, wobei die Neutralit酹
und Aufrichtigkeit der bundesdeutschen Justiz n鄣er betrachtet wurde. Herr van Helsing erw鄣nte meine Person und meine T酹igkeit als Richter,
was dazu frte, daich selbst Wochen sp酹er eingeladen wurde, mit dem politischen Leiter der iranischen Botschaft zusammenzutreffen, um
diesem m鐷licherweise ein paar Fragen zur deutschen Justiz und zum Mykonos-Prozezu beantworten, aufgrund dessen es zum Abbruch der
diplomatischen Beziehungen und dem Abzug des Botschafters gekommen war. Dabei ist zu erw鄣nen, daich sogleich von verschiedenen
Personen davor gewarnt worden war, in solche Bereiche vorzudringen. Dennoch entschied ich mich, zum vereinbarten Zeitpunkt in der Botschaft
zu erscheinen und auf dem Platz des Botschafters zu parken, wobei der damalige Chef der Botschaft bei der Begrung Herrn van Helsings
Bher unter dem Arm hatte (wahrscheinlich als Vertrauensbeweis). Der Inhalt des darauf folgenden Gespr踄hs soll hier keine Erw鄣nung finden,
jedoch die Antwort auf meine Frage, was jemanden aus dem iranischen Au絽nministerium an Herrn van Helsings Bhem interessieren wde? Es
wurde mir erkl酺t, dasie die Zusammenstellung von kulturellen, historischen Daten im Lichte bewu腷 aufgearbeiteter G ' eschichtsbetrachtung f
sein Volk zum besseren Verst鄚dnis einiger L鄚der in seinem bewu腷 gegen Fremdes abgeschotteten Land als wertvoll anerkennen wden.
Davon abgesehen, dader Autor in Deutschland als "politisch verfolgt" gelte und dies nicht nur in der iranischen Botschaft zur Kenntnis
genommen worden sei, sondern der Fall Jan van Helsing auch im Kontakt mit anderen Botschaften immer 鐪ters Erw鄣nung finde. Dieser
Botschaftsbesuch sollte Folgen haben. Im April 1998 (also 7 Monate sp酹er) erhielt ich gegen 18 Uhr Besuch von zwei Herren in grauen Anzen,
die Ausweise des Bundesinnenministeriums vorzeigten und fragten, ob sie mich einmal kurz sprechen k霵nten. Man wollte wissen, wieso ich mich
drei Stunden in der iranischen Botschaft aufgehalten hatte und was der Anlameines Besuches dort gewesen sei. So begann ich von Jan van.
Helsing zu erz鄣len und den Diplomaten aus dem Ausw酺tigen Amt, durch deren Anfrage ich zuletzt selbst an die Bher gekommen war.
W鄣rend der eine der beiden Beamten im Gespr踄h herauszufinden versuchte, ob ich Landesverrat begehen k霵nte (eine entsprechende
Beobachtung und die dazugeh顤ende Akte waren seit dem Botschaftsbesuc " h er mich angelegt worden) studierte der vorgesetzte Kollege, der
ansonsten fast kein Wort von sich gab, fast eine halbe Stunde lang querlesend die beiden Bher von Herrn van Helsing. Mit dem Ergebnis im
Beisein meiner Eltern (als Zeugen), daer nicht nachvollziehen k霵ne, was an diesen Bhem "volksverhetzend" sei. Er meinte, die Bher w酺en
nichts anderes als "eine interessante, andere Zusammenstellung und Zusammentragung bekannter historischer Fakten" und daran sei nichts
Verwerfliches. Zum Verfahren allgemein: Um Wiederholungen zu vermeiden, m鐼hte ich nicht die gleichen Punkte auffren, die bereits die
Verteidigung sowie das OLG Karlsruhe bem鄚gelt haben. Trotzdem m鐼hte ich nochmals darauf hinweisen, daer den Inhalt der Bher nie
eine gerichtliche Hauptverhandlung mit sachlicher Er顤terung - also der Frage, ob es sich um Fakten oder Volksverhetzung handelt - stattgefunden
hat. Vor dem Landgericht Mannheim wurde lediglich die 顤tliche Gerichtszust鄚digkeitsfrage behandelt. Nachdem ich nun die Anklageschrift in
H鄚den hielt, interessierte mich vor allem, wie die StA Mannheim zu ihrer Rechtsauffassung kam, und wer im Hintergrund das Verfahren gegen
Herrn van Helsing so energisch betrieb, und begann daher die Akte, so wie sie ihm von seinen Anw鄟ten erlassen worden war, zu durchforsten.
Die Anklageschrift ist eine aus dem Zusammenhang gerissene Zusammenstellung der besonders brisanten Passagen der Bher, wobei ich es aus
juristischer Sicht als 酳絽rst spannend empfand, eine Anklageschrift zu einem Verfahren zu lesen, welches es in einem demokratischen Land
eigentlich gar nicht geben dfte - einen Verstogegen das Presserecht - also der freien Meinungs酳絽rung; einem Vergehen, das sich deutsche
Politiker gerne erlauben, bei anderen Staaten zu kritisieren, welche Autoren aufgrund von politischen oder religi飉en Ver鐪fentlichungen
verfolgen. Besonders auff鄟lig und gleichzeitig ungew鐬nlich ist an der Anklageschrift, dader Schreibstil eher dem eines Dramas gleicht, als der
Ermittlungsakte einer Beh顤de. Es werden Behauptungen - ohne jegliche Beweise - aufgestellt, anstatt, wie es sich f eine StA geh顤t, eine hieb-
und stichfeste Beweisfrung und die dazugeh顤enden nachprbaren Fakten vorzulegen. Es wird polemisiert und auf die Artikel und Meinungen
Dritter Bezug genommen. So flt beispielsweise der herangezogene Gutachter mehrere Seiten mit mir in keinster Weise nachvollziehbaren
Gedankenkonstrukten um das Thema Helmut Kohl, um dabei elegant um das Wesentliche des Kapitels herumzureden, n鄝lich die Frage und die
daraus folgernde Konsequenz, ob er als damaliger Vorsitzender der Christlich Demokratischen Union und Bundeskanzler eines christlichen
Landes M M Abstammung ist oder nicht. Denn um diese Frage ging es dem Autor in diesem Abschnitt seines Buches. Wieso hat sich der
Gutachter um die Beweisfrung gedrkt? Dies hinterl魠t bei mir den unangenehmen Eindruck, dasich vielleicht doch noch jemand anderes
hinter der StA verbirgt, der bisher nicht in Erscheinung getreten ist und ein starkes Interesse daran hat, dadie Bher vom Markt kommen, ohne
daeine 鐪fentliche Hauptverhandlung und eine damit verbundene, f manche unangenehme Diskussion stattfindet. Mit der Kenntnis, daneben
der 45-seitigen Anklageschrift noch eine er zweitausend Seiten starke Ermittlungsakte vorliegt, verwundert es doch sehr, daman auf der ersten
Seite der Anklageschrift gleich feststellen mu daweder das Geburtsdatum, noch der Beruf des Angeklagten korrekt aufgefrt sind. Auch
spricht die Vorgehensweise, dadie StA ein Gutachten eines Schweizer Instituts heranzieht, das auf den Schweizer Artikel 261 ausgelegt ist,
welcher nicht vollst鄚dig mit dein deutschen 130 StGB deckungsgleich ist, nicht unbedingt f sie. Die Akte wurde von der StA Mannheim Seite
f Seite numeriert, wobei nach intensiverem Studium offensichtlich wurde, daer 150 Seiten fehlten, die mit korrekter handschriftlicher
Fu羧ote von der StA entnommen worden waren. Ein Informant hatte Herrn van Helsings Anw鄟ten bereits den Hinweis gegeben, daes sich dabei
um Abh顤protokolle handeln k霵nte. Dies geht aus den mir vorliegenden Dokumenten nicht hervor, doch ist es nicht auszuschlie絽n. Das
Entfernen von Seiten aus der Ermittlungsakte ist zwar zul酲sig, wird jedoch auch vom Gericht nicht unbedingt mit Wohlwollen zur Kenntnis
genommen. Wie will man ein gerechtes Urteil sprechen, wenn dem Gericht ein Teil der Akte vorenthalten wird? Aber noch andere Vorg鄚ge
erweisen sich als nicht schlsig: Wieso hat zum Beispiel die StA Mannheim mit allen erdenklichen Mitteln versucht, diesen Fall zu behalten. Das
als eher normal zu bezeichnende Verhalten in der Praxis sieht vielmehr so aus, daeine Beh顤de froh ist, wenn sie einen Fall an eine andere
Dienststelle abtreten kann, da der Schreibtisch gew鐬nlich sowieso. schon erh酳ft ist. Wieso dieser Eifer? Und aufgrund der t輍lich
hinzukommenden Aktenberge bemt sich jede Beh顤de, jeder einzelne Beamte oder 鐪fentliche Angestellte, diese so schnell als m鐷lich
abzubauen, statt diese penetrant jahrelang - wie im Fall van Helsing - aufzustapeln, obwohl von vornherein abzusehen war, dadas Verfahren
ergebnislos eingestellt werden wde. (Hierbei muaber auch darauf hingewiesen werden, daeine StA jedem 鐪fentlichen oder privaten
Begehren nachzugehen hat, ob sie will oder nicht, da sie sich ansonsten ein Dienstvergehen einhandeln wde.) So frage ich mich, ob die StA
Mannheim wirklich so viel zu tun hatte, oder ob die Akten bewu腷 bis zum letzten Tag vor der Verj鄣rung liegengelassen worden sind? Zus酹zlich
w酺e anzumerken, daStA und Ermittlungsbeh顤de verpflichtet sind, auch die Fakten, die dagegen sprechen, dader Autor die Intention hatte,
Volksverhetzung zu betreiben, einzubeziehen. Im Fall Jan van Helsing w酺en etliche Textstellen aufzufren, wo er sich selbst ausdrklich von
diversen Ansichten distanziert, welche mindestens genauso gravierend sind, wie die negativen Vorwfe. Dies wurde vers酳mt. Weshalb?
Nachdem neben der Erstellung der Anklageschrift eigentlich insgesamt die Vorgehensweise gegen Autor und Verleger meinem Rechtsempfinden
widersprach, hatte ich mich dann zu einem Telefonat mit der StA Mannheim durchgerungen, um ein paar Fragen an den Staatsanwalt pers霵lich
zu richten. Zu diesem wurde ich nicht durchgestellt, aber von der mit mir sprechenden Person, die offenbar mit der Sache vertraut war, konnte ich
ein paar Kommentare entlocken, die mich in meinem ersten Eindruck best酹igten, daan der ganzen Sache etwas "merkwdig" war. Was man
h酹te anders machen k霵nen: Was den Fall Jan van Helsing angeht, ist vieles schiefgelaufen. Durch Einschhterung in Form der Beschlagnahme
zu erfolgreich erschienener Bher, einer Anklageschrift, die mit der dazugeh顤enden Ermittlungsakte den Umfang der Bher des Angeklagten
bei weitem ertrifft, und ein angestrebtes Verfahren wegen Volksverhetzung, wurde meines Erachtens von Autor und Verleger vers酳mt, die
Gerichtszust鄚digkeit des LG Mannheim zu bejahen und es zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen. In einfachen Worten ausgedrkt, ist
der Zustand nach Einstellung des Verfahrens der, dazwar niemand bestraft, jedoch der Inhalt der Bher nicht gerichtlich er顤tert worden ist.
Dies bedeutet, dabei einem erneuten Verkauf der Bher die ganze Prozedur vonneuem beginnen wde. H酹ten Autor und Verleger die
Zust鄚digkeit der StA Mannheim anerkannt, h酹ten sie einen Prozebekommen, bei dem der Inhalt der Bher zur Er顤terung gekommen w酺e -
und damit auch ein Urteil. Und meiner Ansicht nach bestanden f Herrn van Helsing gro絽 Chancen, diesen Prozezu gewinnen, nachdem er mir
erkl酺t hatte, welche Quellen er im Original aufbringen k霵nte sowie den einen oder anderen XXXXXX Historiker, der die Sachverhalte
best酹igen wde. Doch lag, wie schon erw鄣nt, eine massive Einschhterung vor. Dennoch ist nach nhterner 鈁erlegung nicht auszuschlie絽n,
daein Gericht, trotz der Fle seines Beweismaterials, gegen ihn entschieden h酹te, aufgrund des politischen Drucks und dem der Presse, der
nicht zu erachten ist, da Jan van Helsing in seinen Bhern Themen aufgegriffen hat, die ganz offenbar nicht in der 猈fentlichkeit diskutiert
werden sollen und dabei eine Bev闤kerungsgruppe tangieren, die, wie nicht zu ersehen ist, einen gro絽n Einfluauf genannte Institutionen hat.
Diese Beeinflu綌arkeit der Gerichte einr酳men zu msen, schmerzt mich besonders, da ich bis vor kurzem wirklich der Ansicht gewesen war,
dadies in unserem Rechtsstaat nicht m鐷lich sei. Seit fast drei罧g Jahren habe ich geglaubt, dadie Pressefreiheit in Deutschland nach der
Einfrung des Grundgesetzes unantastbar sei, habe als Richter nach bestem Wissen und Gewissen versucht, Recht zu sprechen, mujedoch nach
dem, was ich mit und um die Bher Jan van Helsings erlebt habe, meine Meinung korrigieren. Abschlie絽nd sollte noch erw鄣nt werden, daes
nicht nur als grotesk, sondern fast schon als schizophren anzusehen ist, daauf der einen Seite die Bher von Mitarbeitern des Ausw酺tigen
Amtes verlangt sowie von Mitarbeitern der UNO gelesen und auf der anderen Seite von einer StA des gleichen Landes beschlagnahmt werden!
Schlimm ist meines Erachtens auch, daeine Anklagebeh顤de so massiv in die Presse- und Ver鐪fentlichungsfreiheit eingreifen kann, obwohl die
Bher bereits hundertausendfach mit gro絽m Anklang verkauft waren, und die Verbreitung im privaten Austausch dritter gar nicht mehr zu
verhindern war. Es war also absehbar, dadiese Vorgehensweise eher eine Best酹igung f den Autor sein wde. Doch dieser, so schien es mir
nach dem Aktenstudium, sollte "mundtot" gemacht werden, und sei es er den wirtschaftlichen Schaden. Dazu wird die StA Mannheim noch mit
Schadensersatzansprhen im Rahmen der gesetzlich geregelten Amtshaftung rechnen msen, da grobe Fahrl酲sigkeit w鄣rend des
Ermittlungsverfahrens nachweisbar ist. Alles in allem kann man sagen, dahier einige Merkwdigkeiten aufgetreten sind, die ebenfalls von
meinen Kollegen als Richter sowie von befreundeten Juristen, denen ich die Anklageschrift ebenfalls zugesandt hatte, als solche erkannt wurden.
Merkwdig ist auch, dakurz bevor ich diese Zeilen an Herrn van Helsing abgesandt habe, innerhalb 18 Stunden vier Kellereinbrhe in
R酳men, wo Unterlagen von mir zu vermuten waren, stattfanden. Gestohlen wurde nur meine Computer-Festplatte und diverse Akten durchwlt.
Ob dies wohl im Zusammenhang mit Herrn van Helsing geschehen ist? Lebt nicht nur er gef鄣rlich, sondern auch Personen seines Umfeldes, die
sich nicht von ihm abgewandt haben, wie m鐷licherweise von diversen Agitatoren erwscht? Es bleibt zu hoffen, dasich diese Zust鄚de wieder
鄚dern werden, doch trotz neuer Regierung konnte eine positive Entwicklung bezlich der Presse- und Meinungsfreiheit nicht zur Kenntnis
genommen werden. Offenbar ist eine linke' Regierung von einer rechten' doch nicht so verschieden, wie man uns immer weimachen will?
"Wolfhard Thomas"

Interview mit Jan van Helsing (Auszug)
1. "Jan van Helsing" ist ein Pseudonym. Warum verwenden Sie eines und warum gerade "van Helsing"?
... Da ich nun in meinem Buch das Wirken dieser Leute beschrieben habe, die versuchen die Menschheit der Erde in ihrer Weiterentwicklung zu
behindern - auf w顤tlich "Teufel komm raus" (ha, ha) - hatte ich es vorgezogen, mit einem Pseudonym aufzutreten. Doch hatte es sich schnell
errigt, dieses aufrecht zu erhalten, da inzwischen mein Telefon abgeh顤t und meine Post ge鐪fnet wird und beispielsweise auch die
reichsdeutschen UFO-Photos vom Drucker verschwunden sind. Wenn diese Photos, wie ein bekannter Deutscher UFOloge 鐪fentlich auf
Vortr輍en zu behaupten wagt, gef鄟scht seien, frage ich mich, warum sich dann irgend ein Profi die Me machen sollte, lautlos in der Druckerei
einzusteigen, um diese "gef鄟schten" Photos zu entwenden. Baloney, my friends! Natlich bin ich bei unseren "Freunden" bekannt, da ich
einerseits hin und wieder von Agenten verschiedener Nachrichtendienste "kontaktiert" werde, die gerne h酹ten, daich so manche Information f
sie unter meinem Pseudonym herauslasse. Sie wden mich sozusagen als Ventil benutzen, gewisse Infos zu ver鐪fentlichen, um nicht selbst ihren
Kopf hinhalten zu msen. Doch habe ich an solchen Gesch輎ten kein Interesse.Doch warum habe ich mich gerade "Jan van Helsing" genannt?
Nun, das geht auf eine lange Geschichte zurk, die ich hier jedoch nicht ganz erz鄣len kann. Zumindest m鐼hte ich dazu erl酳tern, daich seit
meiner jgsten Kindheit (nicht nur durch meine spirituellen Eltern) mich mit allem besch輎tigt hatte, was "okkult", verborgen ist, also mich mit
Verborgenem und allem, was nicht so richtig gekl酺t oder "tabu" ist und als Jugendlicher eben auch mit Vampirismus. Was es als Literatur gab,
habe ich verschlungen, auch deshalb, weil mein Zimmer schon in den ersten Lebensjahren nie so richtig "leer" war. In diesem Falle jedoch
handelte es sieh um Naturgeister, wie Elfen oder einfache Lichtb鄟le, die umhertanzten. Ich wu腷e immer, daich nie allein war, bzw. beschzt
bin und hatte daher auch nie Angst, mich mit Themen wie D鄝onismus, Exorzismus, Vampirismus und dergleichen zu besch輎tigen. Schon mit
ca. 14 Jahren kam ich in die H鄚de eines Original "Dracula" von Bram Stoker (Bram Stoker war Freimaurer und zusammen mit Rudolf Steiner
und Aleister Crowley Mitglied des "Golden Dawn"). Zu dieser Zeit bezeichnete ich mich selbst, zur Belustigung meiner Eltern, als "Geister- oder
Vampirj輍er", besorgte mir allerlei "Bewaffnung" wie Weihwasser, welches ich zuerst noch aus der Dorfkirche besorgte, doch sp酹er unter
Anleitung meines Vaters selbst weihte, ebenso mit Gemmen, Druidenfen, usw... Schon damals hatte ich diese Dinge angezogen, kam aber
immer wieder mit Bram Stoker in Verbindung. So ist z.B. ein Freund von mir in dem Haus aufgewachsen, in dem Bram Stoker "Dracula"
geschrieben hatte. Und jeder Leser dieser Geschichte kennt natlich auch Prof. van Helsing, der den Vampir zur Strecke bringt.
Van Helsing jagt "Blutsauger" und vernichtet sie. Im Falle des Themas meines Buches - die Illuminati - handelt es sich ja auch um "Blutsauger",
um Vampire, also Menschen, die das Leben nicht bereichern, sondern Leben nehmen und auf Kosten anderer Menschen existieren, auch
energetisch. Und ich fand es sehr witzig, diesen Namen daf herzunehmen. Denn was unsere "Freunde" nicht m鐷en ist, wenn man sie nicht ernst
nimmt. Auch sind die f den Einband verwendeten Farben die typischen Vampirfarben (Schwarz, Rot und Gr). Doch noch faszinierender ist es,
zu betrachten, wie Prof. van Helsing die Vampire erledigt. Nun, eine Variante ist es, den Vampiren einen Eichenpflock ins Herz zu treiben, doch
die sauberere Methode ist es, den Vampir so lange zu besch輎tigen und abzulenken, bis drau絽n die Sonne aufgegangen ist und man braucht ihn
nur noch dem Licht auszusetzen und er zerf鄟lt zu Staub. Man hat die Illuminati in einen Spielaspekt gelockt, in dem sie sich selbst entbl廲en und
daran auch "zerfallen" werden. Das Wort "zerfallen" hat ja auch irgend etwas mit einer "Falle" zu tun. Wie ich am Ende von
"Geheimgesellschaften I" darzulegen versucht habe, gibt es eigentlich nichts Problemhaftes und schon gar nicht etwas, vor dem man Angst haben
mte. Mit Angst hat man die Menschen der letzten Jahrtausende erfolgreich kontrolliert und Angst m鐼hte ich nicht erzeugen. Doch scheint es
mir mehr als notwendig, er unsere "Drahtzieher" zu berichten, bevor sie unsere Welt verlassen. Davon bin ich n鄝lich erzeugt. Bald wird es
sie nicht mehr geben, doch bis dahin kann es noch eine Weile dauern.Was ich damit meine, werde ich in dem Beispiel verdeutlichen, wie die
Eskimos die W闤fe fangen. Die Eskimos stecken einen mit Tierblut beschmierten Dolch mit dem Griff ins Eis. Der Wolf wittert das Blut und
beginnt, an dem Dolch zu lecken. Doch er schneidet daran seine Zunge auf und f鄚gt an zu bluten. Durch seine Gier nach dem Blut merkt er nicht,
daer sein eigenes Blut leckt und schneidet sich natlich immer mehr, bis er schlie羦ich daran verblutet. Der Wolf verblutet durch seine Gier.
Und genauso ergeht es den Illuminati!Man hat das Messer f die Illuminati schon lange aufgestellt und sie lecken bereits kr輎tig daran. Sie richten
sich selber und keiner munur einen Finger krumm machen, um sich ihrer zu entledigen.

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